Mit einer Wärmepumpe bleibt jeden Monat mehr Geld übrig – wenn diese drei Werte stimmen
Weniger Heizkosten, mehr Geld übrig: Wir rechnen für ein typisches Einfamilienhaus durch, wie groß der monatliche Unterschied zur Gasheizung ausfallen kann, was die KfW seit dem 21. Juli dazugibt – und wann sich der Wechsel nicht rechnet.
Kurz gerechnet / Einfamilienhaus, 20.000 kWhModellrechnung 2026
- Gasheizung heute
- 199 €pro Monat, bei 11,93 ct/kWh (BDEW, 08/2026)
- Wärmepumpe, Jahresarbeitszahl 3,4
- 133 €pro Monat, mit Wärmepumpentarif
- Bleibt im Monat übrig
- rund 65 €bei JAZ 4,0 rund 83 €, bei JAZ 2,7 rund 35 €
- KfW-Zuschuss seit 21.07.2026
- 30–80 %von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten
Modellrechnung mit Durchschnittspreisen, keine Zusage. Mit ungünstiger Effizienz und normalem Haushaltsstrom kann die Wärmepumpe auch teurer sein als Gas – Details in Tabelle 1.
Wer mit Gas heizt, zahlt für ein durchschnittliches Einfamilienhaus derzeit rund 2.400 Euro im Jahr. Eine Wärmepumpe kann denselben Wärmebedarf mit deutlich weniger Geld decken – so weit die bekannte Botschaft. Weniger bekannt ist, wie stark das Ergebnis von drei Werten abhängt: der Effizienz der Anlage, dem Strompreis und dem Wärmebedarf des Hauses. Stimmen diese drei, bleibt Monat für Monat spürbar mehr Geld übrig. Stimmen sie nicht, schrumpft der Vorteil – oder dreht sich um.
Wir haben die Rechnung mit den aktuellen Durchschnittspreisen von Gas und Strom aufgestellt, sie mit unabhängigen Auswertungen abgeglichen und die Förderung eingerechnet, die seit dem 21. Juli 2026 gilt. Alle Beträge sind Modellrechnungen. Ihr eigenes Ergebnis können Sie mit unserem Heizkosten-Rechner und den Werten aus Ihrer Abrechnung nachvollziehen.
Wohin das Geld bei der Gasheizung fließt
Laut Gaspreisanalyse des Energieverbands BDEW vom August 2026 zahlen Haushalte in Einfamilienhäusern im Schnitt 11,93 Cent pro Kilowattstunde Gas. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden – dieselbe Größenordnung, die auch Verivox in seiner Heizkostenanalyse für ein Einfamilienhaus ansetzt – ergibt das 2.386 Euro im Jahr oder knapp 199 Euro im Monat.
Etwa die Hälfte dieses Preises entfällt auf Beschaffung und Vertrieb, rund ein Fünftel auf Netzentgelte und etwa 30 Prozent auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Ein wachsender Teil davon ist der CO2-Preis: Bei 65 Euro pro Tonne verteuert er Erdgas nach einer Berechnung von Polarstern um rund 1,40 Cent pro Kilowattstunde. Für unser Beispielhaus sind das etwa 280 Euro im Jahr. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel die nationale CO2-Bepreisung ablösen; dann bildet sich der Preis am Markt. Wie sich das auf die Gasrechnung auswirken kann, zeigen wir in einem eigenen Beitrag zum CO2-Preis.
Die drei Werte, die über das Plus entscheiden
1. Die Jahresarbeitszahl
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe über das Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Bei einer JAZ von 3,4 braucht ein Haus mit 20.000 Kilowattstunden Wärmebedarf rund 5.900 Kilowattstunden Strom, bei 2,7 sind es schon rund 7.400. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat in einem mehrjährigen Feldtest in 77 Bestandsgebäuden für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine JAZ von 3,4 gemessen, für Erdwärmepumpen 4,3. Für die KfW-Förderung muss die berechnete Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 betragen.
2. Der Strompreis
Hier liegt der zweite große Hebel. Normaler Haushaltsstrom kostete laut BDEW im August 2026 im Schnitt 37,0 Cent pro Kilowattstunde. Für neu installierte Wärmepumpen sinken seit 2024 die Netzentgelte, wenn der Netzbetreiber das Gerät im Ausnahmefall drosseln darf (Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz). Mit separatem Zähler lagen spezielle Wärmepumpentarife in einem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW im Mittel bei 24 Cent pro Kilowattstunde und 140 Euro Grundpreis im Jahr. Ohne zweiten Zähler gibt es stattdessen eine pauschale Entlastung von durchschnittlich 145 Euro. Welche Variante sich ab welchem Verbrauch lohnt, rechnen wir im Beitrag zum eigenen Zähler für die Wärmepumpe durch.
3. Der Wärmebedarf
Je mehr Wärme ein Haus braucht, desto größer fällt der Unterschied in Euro aus – im Guten wie im Schlechten. Ihren Ausgangswert finden Sie auf der Gasabrechnung: den Jahresverbrauch in Kilowattstunden und den tatsächlichen Preis inklusive Grundgebühr. Bei einem kleinen, gut gedämmten Haus mit 9.000 Kilowattstunden bleibt selbst bei guter Effizienz absolut weniger übrig als im Beispiel.
| Variante | Gas/Strom | pro Jahr | pro Monat | übrig pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| Gasheizung, 11,93 ct/kWh | 20.000 kWh | 2.386 € | 199 € | – |
| Wärmepumpe JAZ 4,0, Wärmepumpentarif | 5.000 kWh | 1.390 € | 116 € | 83 € |
| Wärmepumpe JAZ 3,4, Wärmepumpentarif | 5.882 kWh | 1.602 € | 133 € | 65 € |
| Wärmepumpe JAZ 2,7, Wärmepumpentarif | 7.407 kWh | 1.968 € | 164 € | 35 € |
| Wärmepumpe JAZ 3,4, Haushaltsstrom mit Pauschale (Modul 1) | 5.882 kWh | 1.708 € | 142 € | 57 € |
| Wärmepumpe JAZ 3,4, Haushaltsstrom 37 ct ohne Entlastung | 5.882 kWh | 2.176 € | 181 € | 17 € |
| Wärmepumpe JAZ 2,7, Haushaltsstrom 37 ct ohne Entlastung | 7.407 kWh | 2.741 € | 228 € | –30 € |
Modellrechnung, keine Zusage. Annahmen: Wärmebedarf 20.000 kWh, vereinfachend gleich dem Gasverbrauch gesetzt (eher vorsichtig zugunsten der Gasheizung). Gas: BDEW-Durchschnittspreis Einfamilienhaus 08/2026, inkl. Grundpreis. Wärmepumpentarif: 24 ct/kWh + 140 € Grundpreis (Verbraucherzentrale NRW, Erhebung 08/2025) + 50 € Messstellenbetrieb für den zweiten Zähler. Modul 1: 31,5 ct/kWh abzüglich 145 € Pauschale, kein zusätzlicher Grundpreis. Haushaltsstrom: 37,0 ct/kWh (BDEW 08/2026). Wartung, Schornsteinfeger und Preisänderungen nicht berücksichtigt.
Was unabhängige Auswertungen zeigen
Unsere Modellrechnung liegt in einer Linie mit anderen Erhebungen. Das Vergleichsportal Verivox kam im Juli 2025 für ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Wärmebedarf auf 2.262 Euro Heizkosten mit Gas. Eine effiziente Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4 kostete im Betrieb 1.337 Euro – 925 Euro oder 41 Prozent weniger, rechnerisch rund 77 Euro im Monat. Eine weniger effiziente Anlage mit einer JAZ von 2,7 lag bei 1.978 Euro und damit nur 284 Euro unter der Gasheizung.
Auch der Heizspiegel 2025 der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online kommt zu einem klaren Bild: Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung prognostizierte er für 2025 Heizkosten von 1.180 Euro mit Erdgas und 715 Euro mit Wärmepumpe. Heizen mit Wärmepumpe ist nach dieser Auswertung seit 2022 günstiger als mit Erdgas oder Heizöl. Wichtig ist allerdings, was solche Durchschnittswerte nicht zeigen: die Streuung zwischen gut und schlecht geplanten Anlagen.
Wann am Monatsende nichts übrig bleibt
Die letzte Zeile von Tabelle 1 ist kein Rechentrick, sondern ein realistisches Risiko. Eine Wärmepumpe, die mit hohen Vorlauftemperaturen gegen zu kleine Heizkörper anarbeitet, oft den elektrischen Heizstab zuschaltet und mit normalem Haushaltsstrom läuft, kann teurer sein als der alte Gaskessel. Typische Ursachen sind:
- eine Anlage, die ohne raumweise Heizlastberechnung ausgelegt wurde und deshalb zu groß oder zu klein ist,
- Heizkörper, die an kalten Tagen deutlich mehr als 55 Grad Vorlauftemperatur brauchen – wie Sie das vorab testen, steht in unserem Beitrag zu alten Heizkörpern,
- ein fehlender hydraulischer Abgleich und eine nicht angepasste Heizkurve,
- ein Stromtarif ohne Netzentgelt-Entlastung,
- ein sehr günstiger Gas-Altvertrag, der den Vergleichswert nach unten drückt.
Die berechnete Jahresarbeitszahl aus dem Angebot und die später gemessene können auseinanderliegen. Deshalb lohnt es sich, Planungsqualität und Messung ernst zu nehmen – mehr dazu in unserem Beitrag über den Feldtest in 77 Bestandshäusern.
Was der Einbau kostet und was die KfW seit dem 21. Juli übernimmt
Der ADAC nennt für Wärmepumpen in Einfamilienhäusern Gesamtkosten von typischerweise 20.000 bis 50.000 Euro inklusive Installation. Wie sich diese Summe zusammensetzt, zeigen wir im Beitrag zu den Kosten im Einfamilienhaus.
Die Förderung läuft über den Zuschuss 458 der KfW. Seit dem 21. Juli 2026 gelten laut KfW-Merkblatt diese Bausteine: 30 Prozent Grundförderung, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen, erhalten 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus. Dazu kommt ein gestaffelter Einkommens-Bonus von 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro; lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Grenzen um 10.000 Euro. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent möglich, in der untersten Einkommensstufe 80 Prozent. Gefördert werden Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
| Beispielhaushalt | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| A · ersetzt 22 Jahre alten Gaskessel, zvE 60.000 € | 46 % | 12.880 € | 19.120 € |
| B · wie A, zvE 45.000 € | 56 % | 15.680 € | 16.320 € |
| C · wie A, zvE 35.000 € (rechnerisch 76 %) | 70 % | 19.600 € | 12.400 € |
Fiktive Beispielhaushalte, selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses, Antrag vor dem 01.02.2027. zvE = zu versteuerndes Einkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antrag). Quelle der Fördersätze: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026. Keine Zusage – maßgeblich ist die Prüfung durch die KfW.
Rechnet sich das über die Jahre?
Der ADAC nennt für Wärmepumpen eine typische Amortisationszeit von 7 bis 15 Jahren. Eine einfache Überschlagsrechnung macht die Größenordnung greifbar: Bleiben wie in Tabelle 1 rund 784 Euro im Jahr übrig, summiert sich das über 15 Jahre auf etwa 11.760 Euro – ohne Preisänderungen, Wartung oder Finanzierungskosten. Beispielhaushalt B aus Tabelle 2 trägt einen Eigenanteil von 16.320 Euro – in diesem Modell reicht die Ersparnis nach 15 Jahren also nicht aus, um den gesamten Eigenanteil auszugleichen. Aussagekräftiger ist ein anderer Vergleich: Wer ohnehin eine neue Heizung braucht, sollte nicht die gesamte Summe ansetzen, sondern nur die Mehrkosten gegenüber einer neuen fossilen Heizung.
Auch diese Alternative hat sich verändert. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, streicht zwar die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Welche Mehrkosten das verursacht, hängt von künftigen Preisen für Biomethan ab und lässt sich heute nicht seriös beziffern.
Warum der Zeitpunkt eine Rolle spielt
Zwei Stellschrauben der Förderung sind bereits mit Datum versehen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Die förderfähigen Kosten sinken im selben Rhythmus um jeweils 750 Euro. Für einen Haushalt ohne Einkommens-Bonus macht das bei einem Angebot über 32.000 Euro einen Unterschied von 12.880 Euro Zuschuss heute zu 11.445 Euro ab Februar 2027. Für die Höhe des Bonus ist laut KfW-Merkblatt das Datum des Antrags maßgeblich.
Das ist ein Argument für eine zügige, aber kein Argument für eine übereilte Entscheidung. Ein schlecht geplantes Angebot kann über die Jahre mehr kosten als eine Bonusstufe. Wie der Bonus genau abschmilzt, steht in unserem Beitrag zum Klimageschwindigkeits-Bonus, die richtige Reihenfolge des Antrags im Beitrag zum KfW-Antrag.
So rechnen Sie Ihr eigenes Haus durch
- Verbrauch und Preis notieren. Nehmen Sie die letzte Gasabrechnung: Jahresverbrauch in Kilowattstunden und Gesamtkosten inklusive Grundpreis. Teilen Sie die Kosten durch den Verbrauch – das ist Ihr tatsächlicher Preis pro Kilowattstunde.
- Heizkörper testen. Senken Sie an kalten Tagen die Vorlauftemperatur Ihrer jetzigen Heizung schrittweise ab und beobachten Sie, ob alle Räume warm bleiben.
- Angebote mit Heizlast und JAZ einholen. Lassen Sie sich die raumweise Heizlastberechnung und die berechnete Jahresarbeitszahl schriftlich geben. Worauf es sonst ankommt, zeigt unsere Prüfliste für das Angebot.
- Stromtarif mitdenken. Klären Sie mit dem Elektrobetrieb, ob ein zweiter Zähler sinnvoll ist, und vergleichen Sie Tarife für Wärmepumpen.
- Fördersatz ermitteln. Prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid – nicht den Bruttolohn. Wie das geht, erklärt unser Beitrag zum Einkommens-Bonus.
Mit diesen Werten können Sie im Heizkosten-Rechner Ihre eigene Variante von Tabelle 1 erstellen.
Einordnung
Mit einer Wärmepumpe bleibt in vielen Einfamilienhäusern jeden Monat mehr Geld übrig als mit einer Gasheizung – in unserer Modellrechnung zwischen rund 35 und 83 Euro, bei durchschnittlicher gemessener Effizienz rund 65 Euro. Das ist kein Automatismus. Entscheidend sind eine sorgfältig geplante Anlage mit hoher Jahresarbeitszahl, ein passender Stromtarif und ein realistischer Blick auf den eigenen Verbrauch. Die Förderung senkt die Einstiegskosten erheblich, ist aber an Bedingungen und an die richtige Reihenfolge gebunden.
Wer diese Punkte prüft, bevor er unterschreibt, kann die Entscheidung auf Zahlen stützen statt auf Versprechen – und erkennt auch den Fall, in dem sich der Wechsel für das eigene Haus nicht oder noch nicht rechnet.
quellenabgerufen 09.09.2026
- BDEW – Gaspreisanalyse August 2026
- BDEW – Strompreisanalyse August 2026
- Verbraucherzentrale NRW – Marktcheck: Stromtarife für Wärmepumpen (Februar 2026)
- Verivox – Analyse: Wärmepumpe heizt 41 Prozent günstiger als Gasheizung (21.07.2025)
- co2online – Heizspiegel 2025: Heizen mit Gas wieder deutlich teurer
- Bundesverband Wärmepumpe – Fraunhofer ISE: Wärmepumpen auch im Altbau effizient und klimafreundlich
- KfW – Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, Zuschuss 458 (Stand 07/2026)
- Gebäudeforum klimaneutral (dena) – Förderung von Wärmepumpen
- ADAC – Wärmepumpe: Funktion, Kosten, Förderung
- Polarstern – CO2-Bepreisung nach Heizsystem (10.03.2026)
- Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle (10.07.2026)
- energie-gestalter.de – Heizungsförderung ab 2027 sinkt jährlich
Alle Beträge in diesem Artikel sind Modellrechnungen oder Durchschnittswerte aus den genannten Quellen und keine Zusage für Ihren Einzelfall. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gültigen Merkblätter der KfW. Dieser Artikel ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft 09.09.2026Keine Energieberatung im Sinne des GEG