Warum die Gasrechnung auch dann steigen kann, wenn Erdgas nicht teurer wird
CO2-Preis, europäischer Emissionshandel ab 2028 und die Bio-Quote des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes: drei Kostentreiber, die in keinem Gastarif von heute stehen.
Auf der Gasrechnung stehen meist nur zwei Preise: der Arbeitspreis je Kilowattstunde und der Grundpreis. Darin stecken neben dem Einkaufspreis für Erdgas auch Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Drei Faktoren, die nicht vom Gasmarkt abhängen, können die Heizkosten in den kommenden Jahren spürbar verändern: der nationale CO2-Preis, der europäische Emissionshandel ab 2028 und die Bio-Treppe des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Dieser Beitrag ordnet sie ein und zeigt die Größenordnungen – in beide Richtungen.
Woraus sich der Gaspreis heute zusammensetzt
Der BDEW beziffert den durchschnittlichen Gaspreis für Haushalte in Einfamilienhäusern mit 20.000 kWh Jahresverbrauch für 2026 (Stand April) auf 11,10 ct/kWh. Davon entfielen 47,2 % auf Beschaffung und Vertrieb, 22,1 % auf Netzentgelte einschließlich Messung und 30,7 % auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Zum letzten Block gehören Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und 19 % Mehrwertsteuer. Eine Position ist 2026 weggefallen: Die Gasspeicherumlage wird seit Jahresbeginn aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Der CO2-Preis wirkt wie ein fester Aufschlag auf jede Kilowattstunde. Mit 1,40 ct/kWh brutto im Jahr 2026 macht er rechnerisch rund ein Achtel des BDEW-Durchschnittspreises aus. Anders als der Einkaufspreis wird seine Höhe politisch festgelegt.
Der nationale CO2-Preis steigt seit 2021 in Stufen
Seit 2021 müssen Unternehmen, die Erdgas und Heizöl in Verkehr bringen, nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Zertifikate für den CO2-Ausstoß kaufen und geben die Kosten an ihre Kunden weiter. Bis 2025 war der Preis je Tonne gesetzlich fixiert. 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert, allerdings in einem Korridor von 55 bis 65 €. Bei der ersten Versteigerung Anfang Juli 2026 lag der Zuschlagspreis laut Deutscher Emissionshandelsstelle (DEHSt) an der Obergrenze von 65 €. Für 2027 ist derselbe Korridor vorgesehen, weil der europäische Emissionshandel später startet als ursprünglich geplant.
| Jahr | CO2-Preis je Tonne | Aufschlag brutto | CO2-Kosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 2021 | 25 € | – | – |
| 2022 | 30 € | – | – |
| 2023 | 30 € | – | – |
| 2024 | 45 € | 0,97 ct/kWh | 194 € |
| 2025 | 55 € | 1,19 ct/kWh | 238 € |
| 2026 | 55–65 € | 1,40 ct/kWh | 280 € |
| 2027 (vorgesehen) | 55–65 € | 1,19–1,40 ct/kWh | 238–280 € |
CO2-Preise und Aufschläge je Kilowattstunde laut Polarstern (Stand 10.03.2026), inklusive 19 % Mehrwertsteuer; 2026 auf Basis von 65 € je Tonne, der Obergrenze des Preiskorridors, wie sie Polarstern ansetzt. Für 2021 bis 2023 keine Aufschläge ausgewiesen, weil zeitweise ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Gas galt. CO2-Kosten pro Jahr: Modellrechnung, Aufschlag mal 20.000 kWh. 2027: unterer und oberer Rand des Korridors.
Für den Beispielhaushalt sind die CO2-Kosten damit von 194 € (2024) auf 280 € (2026) gestiegen, ohne dass sich am Verbrauch etwas geändert hätte. Als Faustwert gilt: Je zehn Euro mehr oder weniger pro Tonne verändern die Jahreskosten bei 20.000 kWh um ca. 43 €.
Ab 2028 bildet der Markt den Preis
Ab dem 1. Januar 2028 soll die nationale CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr im europäischen Emissionshandel ETS2 aufgehen. Vorgesehen war ursprünglich 2027, die EU hat den Start um ein Jahr verschoben. Der wesentliche Unterschied: Einen festen Preis oder Korridor gibt es dann nicht mehr, der Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.
Ungebremst ist er dennoch nicht. Steigt der Zertifikatspreis über 45 € in Preisen von 2020 – inflationsbereinigt etwa 60 € im Jahr 2028 –, können zusätzliche Zertifikate aus einer Marktstabilitätsreserve freigegeben werden. Die EU-Kommission hat im Herbst 2025 vorgeschlagen, diese Menge auf bis zu 80 statt 20 Millionen zu erhöhen. Eine feste Obergrenze ist das nicht. Wie hoch der Preis tatsächlich wird, ist offen: Eine Auswertung der Denkfabrik Zukunft KlimaSozial vom Januar 2026 verweist auf eine erste Analyse, die mit den geplanten Anpassungen für 2028 rund 50 € statt 90 € je Tonne erwartet. Ältere Modellstudien unterstellten für 2030 teils über 300 € – allerdings ohne ergänzende Klimaschutzmaßnahmen. Die folgende Tabelle ist deshalb keine Prognose, sondern zeigt, was verschiedene Preise für den Beispielhaushalt bedeuten würden.
| Angenommener CO2-Preis | Aufschlag brutto | CO2-Kosten pro Jahr | Unterschied zu 2026 |
|---|---|---|---|
| 45 € je Tonne | 0,97 ct/kWh | 194 € | –86 € |
| 65 € je Tonne (Stand 2026) | 1,40 ct/kWh | 280 € | 0 € |
| 100 € je Tonne | 2,15 ct/kWh | 431 € | +151 € |
| 150 € je Tonne | 3,23 ct/kWh | 646 € | +366 € |
Sensitivitätsrechnung, keine Prognose. Aufschlag abgeleitet aus 1,40 ct/kWh bei 65 € je Tonne (Polarstern), also ca. 0,0215 ct/kWh je Euro CO2-Preis inklusive 19 % Mehrwertsteuer; Jahreskosten für 20.000 kWh, auf ganze Euro gerundet. Nicht berücksichtigt: Änderungen bei Einkaufspreis, Netzentgelten und Verbrauch.
Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Heizungen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, streicht die Vorgabe, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Wer in einem Bestandsgebäude nach Inkrafttreten der Vorschrift eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss aber einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: mindestens 10 % ab Januar 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Infrage kommen laut Bundestag etwa Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff. Für bereits vorhandene Heizungen gilt diese Treppe nicht. Ob für Anlagen, die ab 2024 noch nach altem Recht eingebaut wurden, Übergangsvorschriften greifen, sollten Eigentümer mit einer Energieberatung klären. Unabhängig davon ist ab 2028 eine Grüngasquote für Lieferanten geplant, die mit weniger als 1 % beginnen soll; die Einzelheiten regelt ein eigenes Gesetz.
Was die Beimischung kosten wird, lässt sich heute nur annähern. Eine Verivox-Auswertung vom Februar 2026 ergab für Gastarife mit 10 % Biomethan einen Durchschnittspreis von 12,4 ct/kWh, gegenüber 9,94 ct für herkömmliche Erdgastarife. Das sind rund 25 % oder ca. 492 € mehr im Jahr bei 20.000 kWh. Auf 2029 übertragen lassen sich diese Zahlen nicht: Heutige Biogastarife sind ein kleiner Markt, und wie sich Angebot und Preise unter einer gesetzlichen Pflicht entwickeln, ist offen.
Was für Mieter und Vermieter gilt
In Mietwohnungen verteilt das Gesetz einen Teil der Kosten neu, allerdings nur bei neu eingebauten fossilen Heizungen. Ab 2028 tragen Mieter dort nur noch die Hälfte des CO2-Preises, die andere Hälfte trägt der Vermieter. Ab 2029 übernehmen Vermieter außerdem die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Bio-Beimischung, begrenzt auf höchstens 30 % des verbrauchten Brennstoffs.
Netzentgelte, wenn weniger Haushalte am Gasnetz hängen
Die Kosten des Gasnetzes werden auf alle angeschlossenen Kunden umgelegt. Steigen mehr Haushalte auf andere Heizsysteme um, verteilen sich diese Kosten langfristig auf weniger Schultern. Die Bundesnetzagentur erlaubt Gasnetzbetreibern deshalb seit 2025, Leitungen schneller abzuschreiben, in der Regel bis 2045 (Festlegung „KANU 2.0“). So sollen Kunden, die erst später aus dem Erdgas aussteigen können, nicht übermäßig belastet werden. Die Behörde erwartet einen eher moderaten Anstieg der Entgelte; wie stark er vor Ort ausfällt, hängt vom Tempo der Wärmewende in der jeweiligen Region ab.
Einordnung
Keiner der drei Kostentreiber bedeutet, dass Gas zwangsläufig teurer wird. Einkaufspreise können sinken, der CO2-Preis im ETS2 kann auch unter dem heutigen nationalen Niveau liegen, und sowohl der Korridor für 2027 als auch die Grüngasquote sind noch nicht abschließend geregelt. Klar ist die Richtung: Der CO2-Preis soll fossile Brennstoffe schrittweise verteuern, und für neue Gas- und Ölheizungen steigt ab 2029 der vorgeschriebene Bioanteil. Wer heute eine neue Gasheizung plant, sollte deshalb nicht nur den aktuellen Tarif betrachten, sondern die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer.
Wie sich das im Vergleich mit einer Wärmepumpe rechnen kann, zeigt unsere Modellrechnung zu den monatlichen Heizkosten. Warum der Klimageschwindigkeits-Bonus für den Heizungstausch schrittweise sinkt, und wann sich ein eigener Zähler für die Wärmepumpe lohnt, erklären wir gesondert. Für die Entscheidung im Einzelfall hilft eine Energieberatung.
quellenabgerufen 14.08.2026
- BDEW – Gaspreisanalyse April 2026
- Polarstern – CO2-Bepreisung nach Heizsystem (10.03.2026)
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) – Erste Versteigerung im nEHS erfolgreich durchgeführt
- Zukunft KlimaSozial – KlimaSozial kompakt: ETS2 und soziale Gestaltung (Januar 2026)
- Deutscher Bundestag – Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen
- GÖRG – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft GEG ab: Was sich ändert und was bleibt
- Verivox – Biogastarife verteuern Heizkosten um rund 25 Prozent
- Bundesnetzagentur – Flexibilisierung der Abschreibungen im Gasnetz (KANU 2.0)
Alle Beträge in diesem Artikel sind Modellrechnungen oder Durchschnittswerte aus den genannten Quellen und keine Zusage für Ihren Einzelfall. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gültigen Merkblätter der KfW. Dieser Artikel ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft 14.08.2026Keine Energieberatung im Sinne des GEG