Zum Inhalt springen
Unabhängiges Ratgeber-Magazin · betrieben von OÜ Hevsol, Estland · Impressum Wir verkaufen keine Heizungen und erhalten keine Provisionen
natrashka
Kosten · 6 min · 26.08.2026

Wann sich ein eigener Zähler für die Wärmepumpe bezahlt macht

Paragraf 14a, Modul 1 oder 2, Wärmepumpentarif: Die Unterschiede sind klein gedruckt, aber im Jahr oft dreistellig. Eine Rechnung für drei Verbrauchsstufen.

Symbolbild: geöffneter Zählerschrank mit zwei Stromzählern
Symbolbild (KI-generiert)

Was eine Wärmepumpe im Betrieb kostet, bestimmt zuerst ihre Effizienz – und gleich danach der Strompreis. Beim Tarif gibt es zwei Grundmodelle: Die Wärmepumpe läuft über den Haushaltszähler mit, oder sie bekommt einen eigenen Zähler mit Wärmepumpentarif. Der zweite Weg senkt den Arbeitspreis, verursacht aber zusätzliche Fixkosten. Ob unter dem Strich etwas übrig bleibt, hängt vor allem vom Jahresverbrauch ab. Wie der Tarif mit Jahresarbeitszahl und Wärmebedarf zusammenspielt, zeigt unsere Modellrechnung zu den monatlichen Heizkosten.

Was Paragraf 14a für neue Wärmepumpen regelt

Seit dem 1. Januar 2024 gelten Wärmepumpen, private Ladestationen und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Laut Bundesnetzagentur darf der Netzbetreiber ihren Strombezug vorübergehend auf bis zu 4,2 kW drosseln, wenn eine Überlastung des örtlichen Netzes akut ist; abschalten darf er die Anlage nicht. Im Gegenzug darf er den Anschluss neuer Wärmepumpen nicht mit Verweis auf mögliche Engpässe ablehnen oder verzögern, und die Betreiber zahlen weniger Netzentgelt.

Für Anlagen, die schon vor 2024 mit einer Steuerungsvereinbarung liefen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Ein früherer Wechsel ins neue System ist freiwillig, aber nicht umkehrbar. Vergleichen lohnt sich: Im Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW waren Tarife nach der alten Regelung häufig günstiger als neue Angebote.

Modul 1, 2 oder 3 – drei Arten von Nachlass

  • Modul 1 ist eine feste jährliche Reduzierung des Netzentgelts, ein eigener Zähler ist nicht nötig. Die Höhe hängt vom Netzgebiet ab; die Verbraucherzentrale nannte für 2024 durchschnittlich rund 150 € brutto bei einer Spanne von 106 bis 210 €; in ihrem späteren Marktcheck lag die Entlastung bei 145 €. Wer nichts auswählt, bekommt Modul 1.
  • Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 %, aus 10 ct/kWh werden etwa 4 ct. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe. Einen Netzentgelt-Grundpreis darf der Netzbetreiber dafür nicht berechnen.
  • Modul 3 gibt es seit April 2025 nur in Kombination mit Modul 1: zeitvariable Netzentgelte in drei Preisstufen, nötig ist ein intelligentes Messsystem. Die Verbraucherzentrale hält das eher für E-Autos geeignet, weil eine Wärmepumpe auch tagsüber Strom braucht.

Zwischen Modul 1 und 2 können Sie laut Verbraucherzentrale einmal im Jahr wechseln, allerdings nicht rückwirkend.

Warum Wärmepumpenstrom günstiger sein kann

Der Preisabstand entsteht bei den regulierten Bestandteilen. Vom durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2026, laut BDEW 37,0 ct/kWh, entfallen 9,2 ct auf Netzentgelte und 12,6 ct auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei separat gemessenem Wärmepumpenstrom sinkt neben dem Netzentgelt laut Verbraucherzentrale auch die Konzessionsabgabe, auf 0,11 ct/kWh netto statt rund 1,6 ct. Zudem entfallen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz zwei Umlagen: 2026 die KWKG-Umlage (0,446 ct) und die Offshore-Netzumlage (0,941 ct), zusammen ca. 1,65 ct/kWh brutto. Die Verbraucherzentrale rät, die Befreiung beim Stromanbieter selbst und rechtzeitig anzustoßen, möglichst im Januar.

Im Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (Erhebung August 2025, veröffentlicht Februar 2026) kosteten Tarife für Modul 2 im Schnitt 24 ct/kWh plus 140 € Grundpreis im Jahr, bei Arbeitspreisen von 20 bis 29 ct. Tarife für Modul 1 am gemeinsamen Zähler lagen bei 31,5 ct/kWh und 200 € Grundpreis, die Entlastung betrug durchschnittlich 145 €. Da die Netzentgelte 2026 gesunken sind, taugen die Werte nur als Größenordnung. Ein typischer Fehler beim Vergleich: Etwa jeder vierte Anbieter rechnete die Netzentgeltreduzierung nicht in den beworbenen Preis ein, sondern schrieb sie erst mit der Abrechnung gut.

Was der zweite Zähler selbst kostet

Laufend kommen der Grundpreis des zweiten Vertrags und das Entgelt für den Messstellenbetrieb hinzu. Dafür gelten seit dem 25. Februar 2025 Preisobergrenzen: Ein intelligentes Messsystem an einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung darf höchstens 50 € im Jahr kosten, die vorgeschriebene Steuerungseinrichtung weitere 50 €, eine moderne Messeinrichtung 25 €. Die Steuerung braucht die Wärmepumpe in beiden Varianten. Welcher Mehrbetrag für den zweiten Zählpunkt tatsächlich entsteht, hängt davon ab, welche Geräte vorher und nachher verbaut sind.

Einmalig kann ein Umbau im Zählerschrank nötig werden, etwa wenn kein Platz für einen weiteren Zähler ist. Die Kosten unterscheiden sich von Haus zu Haus so stark, dass sich keine seriöse Pauschale nennen lässt. Lassen Sie sich den Betrag vorab schriftlich beziffern.

Die Rechnung für drei Verbrauchsstufen

Verglichen werden nur die Kosten des Wärmepumpenstroms; Haushaltsstrom und Grundpreis des Haushaltszählers sind in beiden Varianten gleich. In Variante A hängt die Wärmepumpe am Haushaltszähler (Modul 1), in Variante B hat sie einen eigenen Zähler (Modul 2). Zur Einordnung der Stufen: Bei 20.000 kWh Wärmebedarf entsprechen 5.000 kWh Strom einer Jahresarbeitszahl von 4, 7.500 kWh einer von ca. 2,7.

Tabelle 1 / Modellrechnung für drei VerbrauchsstufenEuro pro Jahr, brutto
Wärmepumpenstrom pro Jahr3.000 kWh5.000 kWh7.500 kWh
A: Arbeitspreis 31,5 ct/kWh945,00 €1.575,00 €2.362,50 €
A: Pauschale Modul 1–145,00 €–145,00 €–145,00 €
Variante A gesamt800,00 €1.430,00 €2.217,50 €
B: Arbeitspreis 24 ct/kWh720,00 €1.200,00 €1.800,00 €
B: Grundpreis und Messstellenbetrieb190,00 €190,00 €190,00 €
Variante B gesamt910,00 €1.390,00 €1.990,00 €
Vorteil zweiter Zähler (A minus B)–110,00 €40,00 €227,50 €
Umlagenbefreiung 1,65 ct/kWh49,50 €82,50 €123,75 €
Vorteil inkl. Umlagenbefreiung–60,50 €122,50 €351,25 €

Modellrechnung. Annahmen: Arbeitspreise, Grundpreis Wärmepumpentarif (140 €) und Modul-1-Entlastung (145 €) als Durchschnittswerte laut Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (Erhebung August 2025); zusätzlicher Messstellenbetrieb 50 € in Höhe der Preisobergrenze laut Bundesnetzagentur; Umlagenbefreiung 2026 laut energiefluss24, brutto. Einmalige Umbaukosten nicht enthalten. Negative Werte: gemeinsamer Zähler günstiger.

Wo die Schwelle liegt

Bei 3.000 kWh ist der gemeinsame Zähler günstiger, weil die Fixkosten den niedrigeren Arbeitspreis überwiegen. Bei 5.000 kWh liegt der eigene Zähler knapp vorn, bei 7.500 kWh wird sein Vorteil dreistellig. Rechnerisch liegt die Schwelle ohne Umlagenbefreiung bei ca. 4.470 kWh, mit Befreiung bei ca. 3.660 kWh. Das deckt sich mit der Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW, nach der sich Modul 2 üblicherweise ab ca. 4.000 kWh lohnt.

Ein Umbau im Zählerschrank verschiebt die Rechnung. Rechnerisches Beispiel: Kostet er 1.000 €, wäre der Betrag bei 7.500 kWh nach knapp drei Jahren wieder eingespielt, bei 5.000 kWh erst nach gut acht Jahren. Auch der Preisabstand der Tarife wirkt stark: Schrumpft er von 7,5 auf 5 ct/kWh, steigt die Schwelle selbst mit Umlagenbefreiung auf ca. 5.040 kWh.

Wenn eine Solaranlage auf dem Dach ist

Mit Photovoltaik wird die Abwägung komplizierter. Jede Kilowattstunde Solarstrom, die die Wärmepumpe direkt nutzt, muss nicht aus dem Netz gekauft werden. Hängt sie aber an einem eigenen, getrennt gemessenen Zähler, gelangt der Solarstrom je nach Messkonzept gar nicht zu ihr: Der Überschuss wird eingespeist, die Wärmepumpe bezieht Netzstrom.

Es gibt Messkonzepte mit zwei hintereinandergeschalteten Zählern, bei denen die Wärmepumpe vorrangig Solarstrom nutzt und nur den Rest zum Wärmepumpentarif bezieht; Verivox beschreibt das als Kaskadenschaltung. Ob Ihr Netzbetreiber das zulässt, wie es mit Modul 2 zusammenpasst und was der Umbau kostet, klären Sie mit Elektrofachbetrieb und Netzbetreiber.

Einordnung

Ein eigener Zähler für die Wärmepumpe rechnet sich nicht automatisch. In unserer Modellrechnung zahlt er sich ab ca. 3.660 bis 4.470 kWh Jahresverbrauch aus, je nachdem, ob die Umlagenbefreiung genutzt wird; darunter ist Modul 1 am gemeinsamen Zähler günstiger und einfacher. Besonders genau nachrechnen sollten Haushalte mit Solaranlage, mit älterem Heizstromvertrag oder mit einem Zählerschrank, der umgebaut werden müsste. Da der Wechsel zwischen den Modulen möglich ist, lohnt nach dem ersten vollen Heizjahr ein Abgleich des gemessenen Verbrauchs mit den Annahmen.

Der Tarif ist allerdings nur ein Hebel. Wie viel Strom die Anlage überhaupt braucht, entscheidet sich bei Planung und Einbau – worauf es dabei ankommt, zeigt unser Beitrag zum Angebot vom Heizungsbauer. Warum die Gasrechnung von Faktoren abhängt, die in keinem Tarif stehen, erklären wir im Beitrag zum CO2-Preis.

quellenabgerufen 26.08.2026

  1. Bundesnetzagentur – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
  2. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Reduzierung des Netzentgelts
  3. Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
  4. Verbraucherzentrale – Wärmepumpenstrom: So heizen Sie günstiger mit der Wärmepumpe
  5. Verbraucherzentrale NRW – Marktcheck: Stromtarife für Wärmepumpen (Februar 2026)
  6. BDEW – Strompreisanalyse August 2026
  7. energiefluss24 – Wärmepumpenstrom 2026: Preisentwicklung, Tarife und Umlagenbefreiung
  8. Verivox – Kaskadenschaltung: Solarstrom und Wärmepumpe kombinieren

Alle Beträge in diesem Artikel sind Modellrechnungen oder Durchschnittswerte aus den genannten Quellen und keine Zusage für Ihren Einzelfall. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gültigen Merkblätter der KfW. Dieser Artikel ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft 26.08.2026Keine Energieberatung im Sinne des GEG