Steuerbonus oder KfW-Zuschuss – warum Sie sich entscheiden müssen und wann welcher Weg mehr bringt
20 Prozent über drei Steuerjahre oder bis zu 80 Prozent als Zuschuss: Kombinieren lässt sich beides nicht. Drei Haushalte, drei unterschiedliche Ergebnisse.
Wer im selbst bewohnten Haus eine Wärmepumpe einbauen lässt, kann auf zwei Wegen Unterstützung vom Staat bekommen: als Zuschuss der KfW aus dem Programm 458 oder als Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Beides zusammen geht nicht. Das KfW-Merkblatt schließt die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c EStG ausdrücklich aus; für dieselbe Maßnahme darf kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt werden.
Welcher Weg mehr bringt, hängt von drei Größen ab: den Kosten der Anlage, Ihren KfW-Boni und der Einkommensteuer, die Sie in den nächsten Jahren tatsächlich zahlen.
Wie der Steuerbonus nach § 35c funktioniert
Laut § 35c EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Kosten einer energetischen Maßnahme, verteilt auf drei Jahre: je 7 % im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr. Die Obergrenze liegt bei 40.000 € je Objekt, was Kosten von 200.000 € entspricht. Die Erneuerung der Heizungsanlage gehört zu den begünstigten Maßnahmen. Kosten für Energieberater, die mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung beauftragt sind, mindern die Steuer um 50 % dieser Kosten.
Die wichtigsten Voraussetzungen laut Gesetz und Finanzverwaltung:
- Sie nutzen das Haus oder die Wohnung als Eigentümer selbst zu Wohnzwecken.
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
- Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
- Sie haben eine Rechnung in deutscher Sprache und zahlen auf das Konto des Unternehmens.
- Die Maßnahme wurde nach dem 31.12.2019 begonnen und wird vor dem 1.1.2030 abgeschlossen.
Entscheidend ist der Charakter der Förderung: Es handelt sich um einen Abzug von der Steuerschuld, nicht um eine Erstattung. Wer in einem Jahr weniger Einkommensteuer zahlt als der jeweilige Ermäßigungsbetrag, verliert den Rest; in ein anderes Jahr übertragen lässt er sich laut Haufe nicht.
Was der KfW-Zuschuss dagegen leistet
Seit dem 21. Juli 2026 gilt laut KfW-Merkblatt: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch etwa einer funktionstüchtigen Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung, dazu ein Einkommens-Bonus von 10 bis 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei Einkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €) bis zu 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Wie das Einkommen dabei ermittelt wird, erklärt unser Beitrag zum Einkommens-Bonus.
Anders als beim Steuerbonus kommt es beim Zuschuss auf die Reihenfolge beim KfW-Antrag an: Vertrag mit Förderklausel, Antrag vor Vorhabenbeginn, Nachweis nach dem Einbau.
Drei Beispielhaushalte im Vergleich
Die Haushalte sind frei erfunden und zeigen nur die Mechanik. Haushalt 1 und 2 liegen in der Spanne von 20.000 bis 50.000 €, die der ADAC für Einfamilienhäuser nennt; Haushalt 3 steht für eine überdurchschnittlich aufwendige Anlage mit Erdbohrung. Was hinter solchen Summen steckt, zeigt unser Beitrag zu den Kosten einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus.
| Beispielhaushalt | KfW-Zuschuss | Steuerbonus § 35c | Auszahlung | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| 1 – Luft-Wasser-Wärmepumpe 32.000 €, ersetzt funktionstüchtige, 25 Jahre alte Gasheizung, zvE 60.000 € | 12.880 € (46 % von 28.000 €) | 6.400 € (20 % von 32.000 €) | KfW nach geprüftem Nachweis; Steuer 2.240 / 2.240 / 1.920 € über drei Bescheide | KfW: Antrag vor Beginn, Bonus nur bei Selbstnutzung; Steuer: mindestens 2.240 € Einkommensteuer je Jahr |
| 2 – Luft-Wasser-Wärmepumpe 32.000 €, Gasheizung 12 Jahre alt, kein Bonus, zvE 80.000 € | 8.400 € (30 % von 28.000 €) | 6.400 € (20 % von 32.000 €) | KfW nach geprüftem Nachweis; Steuer 2.240 / 2.240 / 1.920 € über drei Bescheide | KfW: Antrag vor Beginn; Steuer: mindestens 2.240 € Einkommensteuer je Jahr |
| 3 – Erdwärmepumpe 55.000 €, kein Bonus, zvE 95.000 € | 8.400 € (30 % von 28.000 €) | 11.000 € (20 % von 55.000 €) | KfW nach geprüftem Nachweis; Steuer 3.850 / 3.850 / 3.300 € über drei Bescheide | KfW: Antrag vor Beginn; Steuer: mindestens 3.850 € Einkommensteuer in den ersten beiden Jahren, 3.300 € im dritten |
Modellrechnung, fiktive Beispielhaushalte. Annahmen: selbst bewohntes Einfamilienhaus, älter als zehn Jahre, Antrag nach den KfW-Bedingungen ab 21.07.2026, alle Kosten förderfähig, zvE = zu versteuerndes Einkommen, in allen maßgeblichen Jahren gleich, daher kein Einkommens-Bonus. Nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) liegt die Steuer in allen drei Fällen bei Einzel- wie Zusammenveranlagung über dem jährlichen Ermäßigungsbetrag. Nicht berücksichtigt: Zinseffekte, Energieberatung. Quellen: KfW-Merkblatt 458, § 35c EStG.
Haushalt 1 profitiert vom Klimageschwindigkeits-Bonus und liegt beim Zuschuss klar vorn: Der Eigenanteil sinkt auf 19.120 €, mit dem Steuerbonus wären es 25.600 €. Bei Haushalt 2 ist der Abstand kleiner, der Zuschuss fließt aber in einem Betrag. Bei Haushalt 3 kehrt sich das Bild um: Die KfW berücksichtigt nur 28.000 €, der Steuerbonus die vollen 55.000 € – das bringt 2.600 € mehr, sofern das Einkommen drei Jahre lang hoch genug bleibt.
Wo die Grenze zwischen beiden Wegen liegt
Rechnerisch lässt sich die Schwelle einfach bestimmen. Mit 30 % Grundförderung bringt die KfW höchstens 8.400 €. Diesen Betrag erreicht der Steuerbonus erst ab Kosten von 42.000 €. Mit Klimageschwindigkeits-Bonus, also 46 % oder 12.880 €, liegt die Schwelle bei 64.400 €; beim Höchstsatz von 70 % bei 98.000 €. Laut Bundeswirtschaftsministerium sinkt die Kostengrenze ab dem 1.2.2027 halbjährlich um 750 €, zugleich schrumpft der Klimageschwindigkeits-Bonus. Die Schwellen verschieben sich damit für spätere Anträge nach unten.
Wann der Steuerbonus eine Überlegung wert ist
- Hohe Kosten: etwa bei einer Erdwärmepumpe mit Bohrung, deren Kosten deutlich über der KfW-Grenze von 28.000 € liegen.
- Kein Anspruch auf Boni: etwa weil die Gasheizung jünger als 20 Jahre ist und das Einkommen über 50.000 € liegt.
- Reihenfolge verpasst: § 35c verlangt keinen Antrag vor Beginn der Arbeiten; die Ermäßigung wird mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses beantragt. Wer beim KfW-Zuschuss zu früh begonnen hat, kann den Steuerweg deshalb prüfen lassen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann er wenig bringt
Der Steuerbonus hilft nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt. Ein Beispielhaushalt, ein zusammen veranlagtes Rentnerpaar mit 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, zahlt nach dem Tarif 2026 rund 870 € Einkommensteuer im Jahr. Von den 2.240 €, die bei einer Anlage für 32.000 € im ersten Jahr möglich wären, wirken sich nur diese 870 € aus – über drei Jahre rund 2.600 € statt 6.400 €. Bei der KfW käme derselbe Haushalt dank Einkommens-Bonus auf mindestens 70 % oder 19.600 €, mit Klimageschwindigkeits-Bonus auf 80 % oder 22.400 €.
Für vermietete Häuser scheidet § 35c aus, weil das Gesetz die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraussetzt. Vermieter erhalten bei der KfW laut Merkblatt nur die Grundförderung von 30 %. Bei Häusern, die bei Beginn der Maßnahme höchstens zehn Jahre alt sind, entfällt der Steuerbonus ebenfalls.
Verschiedene Maßnahmen, verschiedene Wege
Das Kumulierungsverbot gilt für dieselbe Maßnahme. Laut Bundesfinanzministerium lassen sich unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen dagegen über unterschiedliche Wege fördern – etwa die neuen Fenster über den Steuerbonus und die Dachdämmung über ein Förderprogramm. Übertragen auf die Wärmepumpe hieße das: Heizung mit KfW-Zuschuss, eine spätere Dämmung über § 35c. Wo die Grenze einer Maßnahme verläuft, etwa bei Heizkörpern, die beim Heizungstausch ersetzt werden, sollten Sie vorab mit einer Steuerberatung klären. Der Höchstbetrag von 40.000 € gilt je Objekt für alle steuerlich geförderten Maßnahmen zusammen.
Einordnung
Bei Anlagenkosten bis 42.000 € spricht die Rechnung nach den Bedingungen seit dem 21. Juli 2026 für den KfW-Zuschuss: Er ist dann mindestens so hoch wie der Steuerbonus, kommt in einem Betrag und hängt nicht davon ab, wie viel Steuer Sie in drei Jahren zahlen. Der Steuerweg kann bei teuren Anlagen ohne Bonusanspruch mehr bringen, setzt aber ein über drei Jahre ausreichend hohes Einkommen und den Abschluss der Maßnahme vor 2030 voraus.
Die Entscheidung sollte vor Beginn des Vorhabens fallen, denn danach ist der KfW-Weg verschlossen. Ob er in Ihrem Fall günstiger ist, lässt sich mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein anhand Ihrer tatsächlichen Steuerlast durchrechnen.
quellenabgerufen 07.08.2026
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Gesetzestext, dejure.org)
- Bundesfinanzministerium – Kurz erklärt: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen
- BMWE – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (Reform 2026)
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Energetische Gebäudesanierung § 35c EStG
- Haufe – § 35c EStG: Höhe der Steuerermäßigung
- KfW – Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (Stand 07/2026)
- finanz-tools.de – Einkommensteuer-Berechnung 2026, Formeln nach § 32a EStG
- ADAC – Wärmepumpe: Funktion, Kosten, Förderung
Alle Beträge in diesem Artikel sind Modellrechnungen oder Durchschnittswerte aus den genannten Quellen und keine Zusage für Ihren Einzelfall. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gültigen Merkblätter der KfW. Dieser Artikel ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft 07.08.2026Keine Energieberatung im Sinne des GEG